Berufliche Vorsorge – Senkung des
Umwandlungssatzes: Nein!
Rote Karte gegen leere Versprechen!
Ein jeder Lohnabhängiger – ob
Mann oder Frau, Angestellter, Vorgesetzter oder Selbständiger – gehört
auch automatisch der Pensionskasse (PK) seines Betriebes an. Die
Arbeitnehmer haben – dies ist eine knallharte Tatsache – hierbei
keine freie Wahl, sich dieser oder jener PK anzuschliessen (kaum
jemand wählt seinen Arbeitplatz aufgrund der zugeordneten
PK!).
Der Arbeitgeber verfügt womöglich über eine betriebseigene
PK, bei kleineren oder Kleinstunternehmen gehören die Betriebe
meist einer Sammelstiftung an. Es gibt selbstverständlich – wie
auch in andern Wirtschaftszweigen – bessere und schlechtere
PK! Der Arbeitnehmer, wie oft auch der Arbeitgeber, haben bei alledem
(fast) nur eine Pflicht: Regelmässige Bezahlung der Prämien!
1972 wurde die PdA-Initiative “für eine
wirkliche Volkspension“ in der Volksabstimmung (auch mit
Hilfe der Sozialdemokraten/SP!) abgelehnt. Insbesondere Pensionskassen
und Versicherungsgesellschaften, welche im Rentenbereich Goldadern
orteten, waren selbstverständlich gegen eine “Volkspension“,
d.h. eine starke AHV-Rente, die zum Leben reicht, denn eine solche
hätte die 2. Säule, - das Pensionsgeschäft - zunichte
gemacht (“Nur die dümmsten Kälber wählen ihren
Metzger selber!“ – Zitat von I. U. Lenin).
Der damalige Gegenvorschlag zur Volkspensionsinitiative hiess verlockend: 3-Säulen-Modell (AHV,
Pension und private Ersparnisse), der dann auch in der Volksabstimmung
eine breite Zustimmung fand. Dass dieses Modell schon seinerzeit
mehr Theorie als Praxis darstellte, sollten nun auch die letzten
Zweifler mit der heutigen knausrigen Rentenpolitk und den finanzpolitischen
Realitäten erkennen!
Das
Risiko tragen die Versicherten
Der Umwandlungssatz für die Rentenberechnung wurde
schon mehrmals gesenkt. Ursprünglich betrug dieser 7,2%.
Vor wenigen Jahren wurde dieser ja schon einmal auf 6,8%
reduziert, wegen der „Überalterung der Versicherten“,
wie es hiess. Solche Ansichten, resp. Ammenmärchen haben
nun kein Ende mehr! Da sollen nun die Rentenguthaben der
Versicherten ausgepresst werden, bis zum Geht-nicht-mehr,
dies immer auf Kosten der Versicherten, die sich in dieser
Sache ja nicht einmal wehren können (ausser eben mit
dem eingreichten Referendum) gegen eine nochmalige Reduzierung
des Umwandlungssatzes. Dieser soll gemäss zahlreicher
Pensionskassen-Oberen und der Classe politiqie im Jahr 2015
nur noch 6,4% betragen.
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Beispiel: Vorhandenes
Alterskapital inkl. Zins bei Eintritt ins Pensionsalter:
(alt) bei
Fr. 200 000.– zu 7,2%
= Fr. 14 400.–
bei Fr. 300 000.– zu
7,2%
= Fr. 21 600.–
(neu) bei
Fr. 200 000.– zu 6,4%
= Fr. 12 800.–, = minus
Fr. 1 600.–
bei Fr. 300 000.– zu
6,4%
= Fr. 19 200.–, = minus
Fr. 2 400.–
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Das obige Alterskapital beinhaltet auch die Zinsgutschrift.
Jene Pensionskassen, welche in den letzten Jahren “auf Risiko“ arbeiteten
und übermässig in den Aktienmarkt (auch hier gibt es
unterschiedliche Titel!) investierten, sind nun nach der derzeitigen
Baisse im Aktienmarkt die Verlierer. Genauer:
Die Versicherten haben die Verluste zu tragen! Pensionskassen,
welche “konservativ“, d.h. in Immobilien (z.B. Mietshäuser)
oder Obligationen, investiert haben, stehen besser da (und damit
auch ihre Versicherten). Die versicherten Arbeitnehmer haben leider
kaum Einflussmöglichkeiten auf das Geschäftsgebaren ihrer
PK! Und der Bund hilft den Falschen!
Übrigens ist der Deckungsgrad der meisten Pensionskassen im Vergleich zum
Vorjahr schon wieder viel besser/zufriedenstellender!
Die harten Realitäten
Bei der etappenweisen Senkung (Salami-Taktik) des
BVG-Umwandlungssatzes, so z.B. auf den 1.01.08, hiess es in der
bundesrätlichen Botschaft: “Das in der Verfassung vorgegebene
Leistungsziel – BVG-Rente deckt zusammen mit der AHV bei
voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten BVG-Lohns – kann
auch mit dem etwas tieferen Umwandlungssatz
erreicht werden. Der Bundesrat verzichtet deshalb
darauf, im Gesetz flankierende Massnahmen vorzuschreiben…“.
Eines ist sicher: Wenn das Rentengeschäft nicht
mehr so rund läuft – tragen nicht die Gutverdienenden
in den PK und Versicherungsgesellschaften (Aktionäre) das
Hauptrisiko. Die Verwaltungskosten der Gesellschaften für
die einbezahlten Guthaben lassen sich diese nicht selten auch noch “vergolden“. Es
scheint, als ob der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit eher darauf
bedacht ist, die Interessen der Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften
wahrzunehmen als jene der Versicherten!
Der Vergleich mit angeketteten Galeerensklaven – deren Schiff
in der Seeschlacht untergeht (haben diese zuwenig schnell gerudert?) – ist
hierbei nicht ganz abwegig!
In der heutigen Zeit wäre es u.U. ratsam, wenn
der Arbeitnehmer einen Teil seines Guthabens bei der PK herauslösen
und in sein eigenes Wohneigentum investieren würde. Vor- und
Nachteile abgewogen, - ist dies wohl keine schlechte Investition
in die eigene Zukunft und die der Familie! Doch nicht jeder Arbeitnehmer
will und kann Wohneigentum erwerben. Gründe dagegen gibt es
eben auch...
Lügen über Lügen!
Erinnern Sie sich noch an die grossspurigen Aussagen
von Bundesrätinnen und Wirtschaftsführern im Vorfeld
der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit? Ein Ja verhelfe
der Schweiz zu Wohlstand (für wen?), zu einer prosperierenden
Wirtschaft und dank der zusätzlichen ausländischen Arbeitnehmer
zu einer ausgewogenen Finanzlage bei AHV, IV und den PK! Lügen
haben offensichtlich sehr kurze Beine!
Kaufkraftgesicherte Renten sind gefordert!
Die Anzahl der Arbeitslosen in der Schweiz wird in
den nächsten Jahren zunehmen. Die Inflation wird mit Sicherheit
ein grosses Problem werden. Fast 70 Milliarden Franken wurden der
Bonigeilen UBS-Leitung zugeschanzt. Das Risiko tragen die Schweizerische
Nationalbank und der Bund! (auf deutsch heisst dies: wir alle müssen
hierfür den Buckel hinhalten). Die politische Führung
in diesem Land hätte den Auftrag, ja die Pflicht, der PK-Lobby
den seriösen und sicheren Weg des Geldanlegens zu weisen:
Sozialabbau und Hühnergegacker sind unangebracht! Und wenn
weitere Stricke reissen sollten, sind die Behörden gefordert
hier selbst Gerechtigkeit zu schaffen (mit allen politischen und
administrativen Mitteln die zur Verfügung stehen), auch wenn
dies den Staat etwas kostet. Für anderes hat man immer Geld!
Die meisten Versicherten haben ein Leben lang einbezahlt und somit
in einem geordneten Staat ein Anrecht auf die zugesagte Pension.
Was nützt eine Altersrente, wenn diese für einen würdigen
und finanziell sicheren 3. Lebensabschnitt ungenügend ist? Es
ist absolut inakzeptabel, wenn Arbeitnehmer teilweise ihrer 2.
Säule verlustig gehen!
Markus Borner
Aktualisierung am
7.3.2010:
Der Souverän hat die eidgenössische Vorlage für
eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes mit
74% Nein Stimmen abgelehnt!
Die heimattreuen Parteien SD, Lega und MCG haben am 8. April 2009
das Referendum gegen die Rentenkürzungen eingereicht. Lesen
Sie dazu auch Noch
weniger Pension? und Medienmitteilung
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