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Berufliche Vorsorge – Senkung des Umwandlungssatzes: Nein!
Rote Karte gegen leere Versprechen!

Ein jeder Lohnabhängiger – ob Mann oder Frau, Angestellter, Vorgesetzter oder Selbständiger – gehört auch automatisch der Pensionskasse (PK) seines Betriebes an. Die Arbeitnehmer haben – dies ist eine knallharte Tatsache – hierbei keine freie Wahl, sich dieser oder jener PK anzuschliessen (kaum jemand wählt seinen Arbeitplatz aufgrund der zugeordneten PK!).
Der Arbeitgeber verfügt womöglich über eine betriebseigene PK, bei kleineren oder Kleinstunternehmen gehören die Betriebe meist einer Sammelstiftung an. Es gibt selbstverständlich – wie auch in andern Wirtschaftszweigen – bessere und schlechtere PK! Der Arbeitnehmer, wie oft auch der Arbeitgeber, haben bei alledem (fast) nur eine Pflicht: Regelmässige Bezahlung der Prämien!

1972 wurde die PdA-Initiative “für eine wirkliche Volkspension“ in der Volksabstimmung (auch mit Hilfe der Sozialdemokraten/SP!) abgelehnt. Insbesondere Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften, welche im Rentenbereich Goldadern orteten, waren selbstverständlich gegen eine “Volkspension“, d.h. eine starke AHV-Rente, die zum Leben reicht, denn eine solche hätte die 2. Säule, - das Pensionsgeschäft - zunichte gemacht (“Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber!“ – Zitat von I. U. Lenin).
Der damalige Gegenvorschlag zur Volkspensionsinitiative hiess verlockend: 3-Säulen-Modell (AHV, Pension und private Ersparnisse), der dann auch in der Volksabstimmung eine breite Zustimmung fand. Dass dieses Modell schon seinerzeit mehr Theorie als Praxis darstellte, sollten nun auch die letzten Zweifler mit der heutigen knausrigen Rentenpolitk und den finanzpolitischen Realitäten erkennen!

Das Risiko tragen die Versicherten

Der Umwandlungssatz für die Rentenberechnung wurde schon mehrmals gesenkt. Ursprünglich betrug dieser 7,2%. Vor wenigen Jahren wurde dieser ja schon einmal auf 6,8% reduziert, wegen der „Überalterung der Versicherten“, wie es hiess. Solche Ansichten, resp. Ammenmärchen haben nun kein Ende mehr! Da sollen nun die Rentenguthaben der Versicherten ausgepresst werden, bis zum Geht-nicht-mehr, dies immer auf Kosten der Versicherten, die sich in dieser Sache ja nicht einmal wehren können (ausser eben mit dem eingreichten Referendum) gegen eine nochmalige Reduzierung des Umwandlungssatzes. Dieser soll gemäss zahlreicher Pensionskassen-Oberen und der Classe politiqie im Jahr 2015 nur noch 6,4% betragen.

 

Beispiel: Vorhandenes Alterskapital inkl. Zins bei Eintritt ins Pensionsalter:

(alt)    bei Fr. 200 000.– zu 7,2%
= Fr. 14 400.–
bei Fr. 300 000.– zu 7,2%
= Fr. 21 600.–

(neu)  bei Fr. 200 000.– zu 6,4%
= Fr. 12 800.–, = minus Fr. 1 600.–
bei Fr. 300 000.– zu 6,4%
= Fr. 19 200.–, = minus Fr. 2 400.–

Das obige Alterskapital beinhaltet auch die Zinsgutschrift. Jene Pensionskassen, welche in den letzten Jahren “auf Risiko“ arbeiteten und übermässig in den Aktienmarkt (auch hier gibt es unterschiedliche Titel!) investierten, sind nun nach der derzeitigen Baisse im Aktienmarkt die Verlierer. Genauer: Die Versicherten haben die Verluste zu tragen! Pensionskassen, welche “konservativ“, d.h. in Immobilien (z.B. Mietshäuser) oder Obligationen, investiert haben, stehen besser da (und damit auch ihre Versicherten). Die versicherten Arbeitnehmer haben leider kaum Einflussmöglichkeiten auf das Geschäftsgebaren ihrer PK! Und der Bund hilft den Falschen!
Übrigens ist der Deckungsgrad der meisten Pensionskassen im Vergleich zum Vorjahr schon wieder viel besser/zufriedenstellender!

Die harten Realitäten

Bei der etappenweisen Senkung (Salami-Taktik) des BVG-Umwandlungssatzes, so z.B. auf den 1.01.08, hiess es in der bundesrätlichen Botschaft: “Das in der Verfassung vorgegebene Leistungsziel – BVG-Rente deckt zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten BVG-Lohns – kann auch mit dem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht werden. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, im Gesetz flankierende Massnahmen vorzuschreiben…“.

Eines ist sicher: Wenn das Rentengeschäft nicht mehr so rund läuft – tragen nicht die Gutverdienenden in den PK und Versicherungsgesellschaften (Aktionäre) das Hauptrisiko. Die Verwaltungskosten der Gesellschaften für die einbezahlten Guthaben lassen sich diese nicht selten auch noch “vergolden“. Es scheint, als ob der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit eher darauf bedacht ist, die Interessen der Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften wahrzunehmen als jene der Versicherten!
Der Vergleich mit angeketteten Galeerensklaven – deren Schiff in der Seeschlacht untergeht (haben diese zuwenig schnell gerudert?) – ist hierbei nicht ganz abwegig!

In der heutigen Zeit wäre es u.U. ratsam, wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Guthabens bei der PK herauslösen und in sein eigenes Wohneigentum investieren würde. Vor- und Nachteile abgewogen, - ist dies wohl keine schlechte Investition in die eigene Zukunft und die der Familie! Doch nicht jeder Arbeitnehmer will und kann Wohneigentum erwerben. Gründe dagegen gibt es eben auch...

Lügen über Lügen!

Erinnern Sie sich noch an die grossspurigen Aussagen von Bundesrätinnen und Wirtschaftsführern im Vorfeld der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit? Ein Ja verhelfe der Schweiz zu Wohlstand (für wen?), zu einer prosperierenden Wirtschaft und dank der zusätzlichen ausländischen Arbeitnehmer zu einer ausgewogenen Finanzlage bei AHV, IV und den PK! Lügen haben offensichtlich sehr kurze Beine!

Kaufkraftgesicherte Renten sind gefordert!

Die Anzahl der Arbeitslosen in der Schweiz wird in den nächsten Jahren zunehmen. Die Inflation wird mit Sicherheit ein grosses Problem werden. Fast 70 Milliarden Franken wurden der Bonigeilen UBS-Leitung zugeschanzt. Das Risiko tragen die Schweizerische Nationalbank und der Bund! (auf deutsch heisst dies: wir alle müssen hierfür den Buckel hinhalten). Die politische Führung in diesem Land hätte den Auftrag, ja die Pflicht, der PK-Lobby den seriösen und sicheren Weg des Geldanlegens zu weisen: Sozialabbau und Hühnergegacker sind unangebracht! Und wenn weitere Stricke reissen sollten, sind die Behörden gefordert hier selbst Gerechtigkeit zu schaffen (mit allen politischen und administrativen Mitteln die zur Verfügung stehen), auch wenn dies den Staat etwas kostet. Für anderes hat man immer Geld! Die meisten Versicherten haben ein Leben lang einbezahlt und somit in einem geordneten Staat ein Anrecht auf die zugesagte Pension. Was nützt eine Altersrente, wenn diese für einen würdigen und finanziell sicheren 3. Lebensabschnitt ungenügend ist? Es ist absolut inakzeptabel, wenn Arbeitnehmer teilweise ihrer 2. Säule verlustig gehen!

Markus Borner  

Aktualisierung am 7.3.2010:
Der Souverän hat die eidgenössische Vorlage für eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes mit
74% Nein Stimmen abgelehnt!

Die heimattreuen Parteien SD, Lega und MCG haben am 8. April 2009 das Referendum gegen die Rentenkürzungen eingereicht. Lesen Sie dazu auch Noch weniger Pension? und Medienmitteilung

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